Kann ich von der Schule ein mobiles Endgerät leihen?

    Die Ludwig-Geißler-Schule stellt eine gewisse Menge digitaler mobiler Endgeräte zur Verfügung, die wir an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, insbesondere möchten wir bei der Ausleihe Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, welche nicht über die Möglichkeit verfügen, ein solches Gerät zu kaufen. 

    Diese mobilen Endgeräte sollen für schulische Zwecke verwendet werden und können mit den schulischen Zugangsdaten benutzt werden. Einen Rechtsanspruch auf ein Leihgerät gibt es nicht, die Ausleihe erfolgt über die Schule und ist kostenlos. 

    Es gibt einen verbindlichen Vertrag zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schüler, der die Einzelheiten der Ausleihe regelt. Beachten Sie bei Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher, d. h., bei Verlust muss der derzeitige Wert bezahlt werden, bei Beschädigung muss die Reparatur bezahlt werden. Bitte prüfen Sie daher, ob für Sie eine Versicherung sinnvoll ist. 

    Wenn Sie Interesse haben, ein Leihgerät zu erhalten, lesen Sie sich diesen FAQ Artikel genau durch. 

    Wie leihe ich ein Gerät aus? 

    Um ein mobiles Endgerät auszuleihen, müssen Sie das Gerät zuerst beantragen. Wir möchten insbesondere Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, welche nicht über die Möglichkeit verfügen ein solches Gerät zu kaufen. 

    Beachten Sie daher folgende Vorgehensweise: 

    1. Benutzen Sie diesen Link zwecks Registrierung für die Ausleihe eines mobilen Endgerätes. 
    2. Wir melden uns bei Ihnen per E-Mail, wenn Sie für die Zuteilung infrage kommen bzw. wenn uns eine Zuteilung nicht möglich ist. 

    Wie nehme ich das Gerät in Betrieb?

    Die Einrichtung unterscheidet sich zwischen verschiedenen Gerätekategorien bzw. Betriebsystemen.

    iPad – iPad OS

    Eine Anleitung zur Einrichtung eines iPads finden Sie in folgendem FAQ-Artikel.